Professur (BesGr W2) - Maschinenkunde (Schwerpunkt Holzbe- und -verarbeitung)

Rosenheim
Technische Hochschule Rosenheim

Unsere Erwartungen:

  • Sie verfügen über gute Erfahrungen und Kenntnisse auf dem Gebiet der Maschinenkunde, Werkzeug- und Zerspanungstechnik vorzugsweise für Maschinen und Werkzeuge zur Holzbe- und -verarbeitung

  • Sie beherrschen die theoretischen und praktischen Grundlagen im Maschinenbau sowie der Werkzeug- und Zerspanungstechnik

  • Sie sind in der Lage, diese Kenntnisse an Studierende mit zeitgemäßen didaktischen Methoden weiter zu geben

  • Sie verfügen über gute Englischkenntnisse um englisch sprachige Vorlesungen und Praktika u. a. im Masterstudiengang Holztechnik abhalten zu können

     

Aufgaben:

  • Ihr Lehrgebiet beinhaltet die allgemeinen Grundlagenfächer in Mechanik, Maschinenkunde speziell „Holzbearbeitungsmaschinen“, Werkzeugkunde speziell „Zerspanungstechnik von Holz und Holzwerkstoffen“ und allgemeine Metallkunde-Grundlagen.

  • Durchführung auch von englischsprachigen Vorlesungen und Praktika u.a. im Masterstudiengang Holztechnik.

  • Sie betreuen das „Labor für Werkzeug-/Zerspannungstechnik und Maschinendynamik“.

  • Weiter erwartet die Hochschule eine Mitarbeit an der Weiterentwicklung des Lehrgebietes und in der Selbstverwaltung, sowie Engagement bei Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung und in der Weiterbildung.

  • Vorzugsweise haben und pflegen Sie Branchenkontakte zu einschlägigen Maschinen- und Werkzeugherstellern für die Holzbe- und  verarbeitung.

  • Im Übrigen richten sich Ihre Dienstaufgaben nach Art. 9 des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes.

 

Voraussetzungen

Einstellungsvoraussetzungen sind:

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise in der Studienrichtung Maschinenbau oder Holztechnik

  • die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit ist in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachzuweisen

  • didaktische und pädagogische Eignung

  • besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden, nachgewiesen in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis nach dem Hochschulabschluss (davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs);der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum  von mindestens 5 Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde

Kontakt für Bewerbung

Abteilung Personal

Arbeitsort

Hochschulstraße 1, 83024 Rosenheim

Mehr zum Job

Anzeigenart Stellenangebot
Arbeitszeit Vollzeit
Vertragsart Festanstellung
Berufliche Praxis mit Berufserfahrung
Aus- und Weiterbildung Abschluss Hochschule / Berufsakademie / Duales Studium
Berufskategorie Bildung, Erziehung, Soziale Berufe / Wissenschaft
Arbeitsort
Hochschulstraße 1, 83024 Rosenheim